Online Marketing Experte
"Ich will mehr Reichweite, mehr Kunden, mehr Umsatz, einfach mehr für mich." Online Marketing ist maximaler Erfolg durch minimale Investition. Wir zeigen Ihnen den Weg.
"Ich will mehr Reichweite, mehr Kunden, mehr Umsatz, einfach mehr für mich." Online Marketing ist maximaler Erfolg durch minimale Investition. Wir zeigen Ihnen den Weg.
Maßgeschneiderte Dienstleistung, ist der Weg zu Ihrem gewünschten Ziel. Wir helfen dabei, dass Ihre Wünsche Gestalt annehmen. Gemeinsam bewältigen wir unternehmerische Hürden.
Eine Website/Homepage ist der Mittelpunkt Ihrer gesamten Marketing-Aktionen und konvertiert einen Besucher zum zahlenden Kunden. Wir erschaffen einen Mitarbeiter nach Ihren Wünschen.
Wir servieren Ihnen alles auf dem Silbertablett, unkompliziert und stressfrei. Angefangen bei vernünftiger Beratung, über Konzeption, bis hin zum Text und den Bildern Ihrer Website. Wir nehmen Ihnen die Last von Ihren Schultern. Mit Media Studio gewinnen Sie einen verlässlichen und kompetenten Partner für Ihr zukünftiges Firmen Marketing.
Oft ist man als Unternehmer zwar Experte in seinem Gebiet, was auch vermutlich das Wichtigste für ein funktionierendes Unternehmen ist, doch man hat oft keinen Plan wie man an Kunden kommt und wie man sich als Unternehmen am besten präsentiert. Wir stellen Ihnen einen persönlichen Berater/Experten zur Verfügung, der Sie verständlich und zielführend berät und notwendiges Knowhow liefert, für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.
Die Corporate Identity ist der Wiedererkennungswert bzw. die Art und Weise wie Ihr Unternehmen und Produkte wahrgenommen werden. Dies fängt schon bei der Erstellung eines zeitgemäßen, zukunftssicheren, repräsentativen, für alle Medien nutzbaren und für sich selbst sprechenden Firmen- oder Produktlogos an und sollte sich im Design (Aussehen) aller Medien (Visitenkarten, Flyer, Website usw.) wiederspiegeln.
Eine Website (fälschlicher Weise auch Homepage genannt) ist der Mittelpunkt Ihrer gesamten Marketing-Aktionen und konvertiert einen Besucher zum zahlenden Kunden. Jedes Werbewerkzeug verweist auf eine werbende und verkaufende Website. Diese Präsentiert das Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen und schafft Vertrauen.
Wir packen starke Kaufargumente und modernstes Design und Technik auf eine einzige Präsentationsseite. Diese ist einfach, übersichtlich und sorgt dafür, dass Ihre Kunden auf interessante Art und Weise zu den notwendigen Informationen kommen um sich für Ihr Unternehmen und dessen Produkte oder Dienstleistungen zu entscheiden. Jedes Design ist einzigartig (ein Unikat) und auf unsere Kunden genau zugeschnitten.
Gezielte Verkaufsstrategien bestimmen den Inhalt und Aufbau Ihrer Website. Mit unserem Knowhow investieren Sie in einen Mitarbeiter, welcher Interessenten in zahlende Kunden konvertiert und dafür keinen Lohn erwartet. Ein Webshop ist die Möglichkeit erfolgreich Produkte zu verkaufen. Hierfür ist ein kompetenter Partner unumgänglich von dem Erfolg oder Misserfolg abhängen.
Unsere Webprojekte beinhalten stets eine Anpassung für mobile Geräte (Smartphone oder Tablet). Dies ist in der Zeit in der wir leben ein Muss und daher sollte man großen Wert auf Design und technische Umsetzung legen. Auf Wunsch entwickeln wir Webprojekte speziell für mobile Geräte.
Suchmaschinenoptimierung ist das A und O einer jeden Website, One-Page, Sales Page oder Webshops. Nicht nur die Website (Aufbau und Inhalt) per se ist dafür entscheidend, sondern auch viele andere Faktoren. Wir beraten Sie seriös und versprechen Ihnen optimale Ergebnisse, ohne falsche Versprechungen!
Wir erklären Ihnen weshalb und wie Sie soziale Netzwerke nutzen sollten und können, wie Sie einfach zu Inhalten kommen, wie Sie Interessenten überzeugen und einen internationalen Kundenstamm aufbauen können. Soziale Netzwerke, wie Facebook, Youtube, Instagram und Co, sind starke Verbündete welche richtig genutzt für enormen Erfolg sorgen können.
Ein absolutes Muss im Bereich der Werbung ist und bleibt die analoge Werbung bzw. Marketing. Das wären z.B. Visitenkarten, Flyer, Broschüren, Briefpapier, Auto Beklebung, Werbeartikel (wie z.B. Kugelschreiber, Feuerzeuge usw.) und vieles mehr. Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Produkte, gestalten diese Ihrem Corporate Design entsprechend und lassen sie für Sie produzieren.
Der Spruch „Qualität hat ihren Preis“ ist wohl meistens richtig. Nun gibt es hier und da mal im Leben eine Situation die man mit „Glück gehabt“ erklären kann. Bei uns bekommt man einfach mehr … viel, viel mehr für sein Budget.
Bau Unternehmen gibt es wie Sand am Meer. Doch Fine Building Baugesellschaft mbH spezialisiert sich auf eine ganz bestimmte Nische und besticht durch Seriosität und höchste Qualität. Corporate Design & Identity, Visitenkarten, Flyer, Briefpapier und Website by Media Studio.
Einer unserer ersten Kunden der unser gesamtes Angebotssortiment nutzt. Angefangen beim Corparate Design (Logo), über Printprodukte wie Flyer und Visitenkarten, bis hin zur Webseite (inkl. UX/UI-Design).
Trotz genauer Vorstellungen, das absolute Gegenteil von Beratungsresistent. Hier steht Kundenzufriedenheit absolute an erster Stelle. Wir hatten das Vergnügen einen Webauftritt umzusetzten.
Die Willkommens Apotheke hebt sich durch einen bestimmten Punkt aus der Masse hervor. In dieser Apotheke wird man mehrsprachig beraten und nutzt diesen und andere Punkte um Kunden zu werben. Wir durften den Webauftritt für die Willkommens Apotheke gestalten.
Media Studio
Inhaberin: Lejla Hamzic
Kontaktdaten:
Waagner Biro Straße 47/1
8020 Graz
Österreich
Tel.: +43 (0)316 / 310721
Mobil: +43 (0)664 / 1259230
E-Mail: info@media-studio.at
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Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen dem Mediengestalter (Media Studio) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge.
1.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch Media Studio in schriftlicher oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.
1.2 Der Auftraggeber legt Media Studio vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.
1.3 Media Studio ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.
2.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung stellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten Media Studio erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Media Studio für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.
2.2 Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann Media Studio hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.
2.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.
2.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier Media Studio haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.5 Die Haftung von Media Studio ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.
2.6 Für den Fall des Datenverlustes bei Media Studio, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich Media Studio zur Verfügung zu stellen.
2.7 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
2.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird Media Studio dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt Media Studio die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Österreich für die Einsatzdauer.
2.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von Media Studio.
2.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.
2.11 Media Studio hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.
2.12 Media Studio ist jederzeit, auch wenn Media Studio das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.13 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.
2.14 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
3.1 Media Studio genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Media Studio behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Media Studio eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
3.3 Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang der Monats bei monatlicher Zahlweise an.
3.4 Media Studio garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.
4.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise aufgrund der Kleinunternehmerregelung. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
4.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 7. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.
4.3 Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die einen größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für Media Studio bedeutet, ist Media Studio berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.
4.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von Media Studio vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.
4.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Media Studio berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4.6 Media Studio behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.
4.7 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
4.8 Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden behält Media Studio den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein.
4.9 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.10 Wie unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber Media Studio notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.
5.1 Media Studio verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.
5.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn Media Studio und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von Media Studio leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5.3 Eine Haftung von Media Studio, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt Media Studio von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.
5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Media Studio übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Media Studio von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn Media Studio im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet Media Studio für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von Media Studio die Kosten hierfür der Auftraggeber.
5.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für Media Studio. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.
5.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Media Studio gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Media Studio anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.
5.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht Media Studio das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
5.8 Soweit Leistungen von Dritte betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt Media Studio keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. Media Studio übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.
6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
6.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Graz (Österreich)
Stand: November 2018